Neue Corona-Regeln ab 19. August 2021

Ab dem 19. August 2021 gelten in Hessen neue Corona-Regeln, die auch Auswirkungen auf sogenannte körpernahe Dienstleistungen haben. Dazu zählen auch Massagen.

Ab einer Inzidenz über 35 wird die Testpflicht für Nichtgeimpfte ausgeweitet. Da Frankfurt derzeit eine Inzidenz von über 35 aufweist, möchte Sie daher bitten, bis auf weiteres eine der folgenden Unterlagen mitzubringen:
1. ein negatives Testergebnis (ein Corona-Antigentest, der nicht älter als 24 Stunden ist, reicht aus) oder
2. ein Impfzertifikat oder
3. eine ärztliche Bestätigung, dass Sie genesen sind

Ohne eine dieser Unterlagen kann keine Behandlung erfolgen. Bitte beachten Sie auch die unverändert geltende Maskenpflicht.