Corona-bedingte Verhaltensmaßnahmen

Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie haben natürlich auch Einfluss auf die Massagetätigkeit, bei der naturgemäß die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können. Massagen sind aber möglich, sofern bestimmte Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden. (Quelle)

Hygieneregeln Körpernahe Dienstleistungen

• Für Personen, die in Betrieben mit körpernahen Dienstleistungen tätig sind, gilt für die gesamte Dauer eines Kundenkontaktes die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
• Für (…) Kunden gilt, dass das Betreten nur gestattet ist, wenn für die gesamte Dauer des Aufenthaltes eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen wird.
• (…) Kunden ist die Abnahme nur gestattet, soweit und solange die Inanspruchnahme der Dienstleistung nur ohne Mund-Nasen-Bedeckung erfolgen kann.

Eine individuelle Vereinbarung ist bezüglich der Gesichtsmassage als Bestandteil der Ganzkörpermassage zu treffen. Die Gesichtsmassage kann nur ohne Mund-Nasen-Bedeckung des Klienten erfolgen. Daher muss vor Beginn der Behandlung geklärt werden, ob sie durchgeführt werden soll.

Darüber hinaus sind die Hygienevorschriften von Santulan LIFE zu beachten: solange die Corona-Pandemie andauert, wird der Kunde gebeten, für seinen Massagetermin ein eigenes Bettlaken und ein großes Handtuch mitzubringen. Außerdem wird der Kunde gebeten, vor der Massage seine Hände mit dem im Eingangsbereich angebotenen Desinfektionsmittel zu desinfizieren.